In der EN 1090-1 wird das Thema werkseigene Produktionskontrolle eindeutig beschrieben.

Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen.

Das WPK-System muss schriftliche Verfahrensanweisungen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen umfassen, sowie die daraus resultierenden Maßnahmen für die verwendeten Konstruktionsmaterialien, die Betriebsausrüstung, den Produktionsprozess und die hergestellten Bauteile dokumentieren.

Ein WPK-System, das den Anforderungen von EN ISO 9001 entspricht, und somit den Anforderungen dieser Europäischen Norm angepasst wurde, gilt als ausreichend.

Folgende Abläufe müssen dokumentiert und aufbewahrt werden:

  • Die Ergebnisse von Prüfungen oder Bewertungen, die im System der WPK des Herstellers festgelegt sind
  • Die Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung der Kontrollwerte oder Kriterien zu ergreifen sind

Bei Mitarbeitern, die eine leitende, ausführende oder prüfende Tätigkeit ausüben und die Konformität des Produktes beeinflussen, müssen deren Verantwortlichkeiten, Befugnisse klar festgelegt werden. Auch das Zusammenspiel dieser Personen soll bestimmt werden.

Daunter fällt insbesondere dass Personal, das Maßnahmen zur Verhinderung bzw. zur Behebung von Nichtkonformität trifft, diese feststellen und aufzeichnen muss.

In der WPK-Systembeschreibung sind Maßnahmen festzulegen, die sicherstellen, dass das Personal, das eine konformitätsbeeinflussende Tätigkeit ausübt, in Bezug auf die betroffenen Bauteile und die Ausführungsklassen ausreichend qualifiziert ist und weitergebildet wird.