Allgemeine Geschäftsbedingungen mercator – welding

Geltungsbereich
Für die Beratungsleistungen gelten immer die im Anschluss formulierten Geschäftsbedingungen. Andere Bestimmungen gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Leistungserbringung
Der Kunde verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

  • Stellen eines Ansprechpartners für alle erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten
  • Erforderliche Informationsbereitstellung

Tritt der Kunde ohne berechtigten Grund von den vereinbarten Leistungen zurück oder nimmt diese nicht an, werden wir berechtigt, das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Aufwendungen, die wir durch die Nichterbringung einsparen oder anderweitig einsetzen können, werden nicht berechnet.

Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, bitten wir die Zahlung wie folgt vorzunehmen:

  • Abrechnungen  nach geleistete Projektabschnitten ( z.B. Schritt1, Schritt 2)

Wir stellen zum jeweiligen Zeitpunkt unsere Rechnung, zahlbar innerhalb 10 Tagen. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung mehr als einen Monat in Verzug, sind wir berechtigt, das Projekt nach vorheriger Mahnung abzubrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz).

Schadenersatz
Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schadenansprüche des Kunden ausgeschlossen. Vertragliche Haftungsansprüche verjähren nach 12 Monaten.

Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, die wir im Rahmen der vorgenannten Zusammenarbeit an Sie als Kunden weitergeben, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung, und dürfen nur in diesem Rahmen intern genutzt und vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis der mg-welding möglich. Die mg-welding verpflichtet sich, alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich zu behandeln.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, so wird die rechtliche Gültigkeit des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall von beiden Seiten durch eine so weit wie möglich nahekommende Regelung ersetzt.